In diesem Jahr setzt die Leeraner Weihnachtsverlosung neue Maßstäbe: Organisiert von der Werbegemeinschaft Leer in enger Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund und der Lebenshilfe, bietet die Verlosung Preise, die in ganz Deutschland einzigartig sind. Der Vorstand der Werbegemeinschaft ist überzeugt, dass dieses besondere Event die Region in weihnachtliche Vorfreude versetzen wird.
Mit insgesamt 320.000 Losen und Hauptgewinnen im Gesamtwert von über 146.000 € bietet die Verlosung etwas für jeden Wunsch:
Ob Auto, E-Bike oder Einkaufsgutscheine – jedes Los eröffnet die Chance auf einmalige Preise. Zusätzlich unterstützt jeder Loskauf den Kinderschutzbund und die Lebenshilfe, wodurch dieses Event nicht nur Freude, sondern auch einen wertvollen Beitrag für den guten Zweck leistet.
Sichern Sie sich ab dem 7. November Ihr Los auf dem Mühlen- und Denkmalplatz, im Emspark oder bei Multi Nord und Multi Süd und werden Sie Teil einer der größten Weihnachtsverlosungen Deutschlands!
Die Ziehungen der Hauptgewinne finden an folgenden Terminen im Cafe Die Auszeit im Modehaus Leffers in der Mühlenstraße 131 in Leer statt:
Die Bekanntgabe der Losnummer der jeweiligen Serie erfolgt am ersten Werktag nach der Ziehung über unsere Website. Außerdem teilen wir die Gewinnnummern auch telefonisch unter 0491-92854984 mit.
Serie A
1 x Citroen C3
Serie B
1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Hajo Otten, 1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Bike Arena Oltmanns, 5 x 1.000€ Stadtgutschein
Serie C
Dacia Sandero
Serie D
1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Hajo Otten, 1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Bike Arena Oltmanns, 5 x 1.000€ Stadtgutschein
Serie E
Fiat Panda
Serie F
1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Hajo Otten, 1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Bike Arena Oltmanns, 5 x 1.000€ Stadtgutschein
Serie G
Hyundai i10
Serie H
1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Hajo Otten, 1 x 2.500€ Einkaufsgutschein für Bike Arena Oltmanns, 5 x 1.000€ Stadtgutschein
Die Inhaber der jeweiligen Losnummer müssen sich bis zum 6. Januar 2025, 18.30 Uhr bei der Werbegemeinschaft melden.
Danach tritt das erste Ersatzlos in Kraft, das bis zum 20. Januar 2025, 18.30 Uhr geltend gemacht werden muss.
Nach diesem Zeitpunkt verfällt der Gewinnanspruch und es tritt das zweite Ersatzlos in Kraft. Hier muss sich der Gewinner bis zum 3. Februar 2025 melden.